Da wir immer wieder auf die den Tagesordnungspunkt 6 (Gräbenen VI) angesprochen werden, und da offensichtlich große Verwirrung entstanden ist, was denn nun tatsächlich wie passierte, hier ein Versuch, zur Entwirrung des Ganzen beizutragen:

In der Gemeinderatssitzung vom 25.5.20 gab es zu TOP 6 zwei unterschiedliche Beschlussvorschläge:

  • Den der Verwaltung, der auch im Internet veröffentlicht wurde und in dem es darum ging, das bisher stark im Verborgenen betriebene Verfahren von ‚Gräbenen VI‘ ohne Vorschaltung eines Wettbewerbs/ einer Mehrfachbeauftragung weiterzuführen. Dazu sollte das Büro ‚Kienzle, Vögele, Blasberg‘ (KVB), das bereits seit 2013 eingebunden ist, weiterbeauftragt werden.
  • Den von der ‚Offenen Grünen Liste‘, in dem es darum ging das Verfahren mit einer zügigen Mehrfachbeauftragung fortzuführen. Diesen alternativen Antrag haben wir samt Begründung am Tag vor der Sitzung an die Verwaltung und alle Gemeinderäte geschickt (Text siehe unten)                                     Dieser Beschlussvorschlag wurde aber leider – im Gegensatz zu dem der Verwaltung – in der Sitzung nicht für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

In der Sitzung selbst meldete sich zu unserem Erstaunen Andreas Vögele (dessen Bruder Partner im Büro KVB ist, das gemäß des Vorschlags der Verwaltung mit dem weiteren Verfahren beauftragt werden sollte) nicht für den gesamten Tagesordnungspunkt befangen, sondern nur für den Unterpunkt 2 der unmittelbaren Beauftragung.

Die Diskussion, ob nun das eine oder mehrere Büros beauftragt werden sollten war ausführlich und spannend. Nach einer Sitzungsunterbrechung sollte laut Herrn Krafft einzeln über die beiden Anträge abgestimmt werden und unserer als der weitergehende zuerst an der Reihe sein. Bei dieser Abstimmung wurde mit der Stimme von Andreas Vögele der Antrag der ‚Offenen Grünen Liste‘ mit 9:10 Stimmen abgelehnt.

Als zweites wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt, zunächst über den Unterpunkt 1, in dem es darum ging, dass das Verfahren ohne Wettbewerb – also mit einem Büro – weitergeführt werden sollte. Auch hier stimmte Andreas Vögele mit. Die Abstimmung endete 10:9, war also angenommen.

Beim Unterpunkt 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung (die Beauftragung von KVB) hatte Andreas Vögele sich ja befangen gemeldet und stimmte also nicht mit, das Ergebnis war folglich 9:9. Stimmengleichheit heißt, dass ein Antrag abgelehnt ist.

Diese Pattsituation hätte bedeutet, dass das Verfahren ohne Wettbewerb fortgeführt werden sollte, die Beauftragung des Büros, das man dazu gebraucht hätte, aber abgelehnt wäre.

Die Abstimmung wurde daher nach einer weiteren Sitzungsunterbrechung wiederholt.

Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig aufzuhalten haben wir uns bei dieser Wiederholungs – Abstimmung dann enthalten. Damit kann KVB also beauftragt werden.

Für uns steht nun im Vordergrund, dass das Vorhaben ohne weiteren Zeitverzug realisiert wird. Wir wollen uns jetzt darauf konzentrieren, dass der vorhandene Vorentwurf im Sinne dessen, was auch der Gestaltungsbeirat angeregt hat, mit einer großzügigen räumlichen Quartiersmitte und einer stimmigen Grünkonzeption im Sinne einer hohen baulichen Qualität weiterentwickelt wird.

 

Das Schreiben, das wir am Sonntag an die Verwaltung und die Gemeinderatskollegen geschickt haben im Wortlaut:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Bürgermeister Krafft, sehr geehrte Herren der Verwaltung,

uns ist sehr an einer möglichst zeitnahen, aber auch städtebaulich qualitativ hochwertigen Bebauung von ‚Gräbenen VI‘ gelegen. 

Der Beschlussvorschlag, wie wir ihn zu TOP 6 bekommen haben, wird aber der städtebaulichen Verantwortung, die wir als Gemeinderat haben und der Tragweite dieses Entschlusses unserer Meinung nach nicht gerecht. 

Das Büro Kienzle Vögele Blasberg (KVB) hat zwar in Zusammenarbeit mit der Gemeinde dafür bereits sehr wertvolle Grundlagen geschaffen.

Auch die Bewertung dieser Machbarkeitsstudie durch den Gestaltungsbeirat ist eine weitere sehr konstruktive Ergänzung, die aber auch zeigt, dass wir das Ganze neu denken und viele weitere Faktoren noch berücksichtigt werden müssen:

  • Die Kammbebauung wird nur „im Ansatz“ mitgetragen.
  • Stimmen die Abstände und Höhen der Gebäude, wie ist es mit der Besonnung?
  • Sollten kleinere Straßen nicht besser nur Fuß- und Radwege sein?
  • Wie ist es mit der Versiegelung der Flächen?
  • Ein durchgängiges Grünkonzept sollte noch entwickelt werden.
  • Es fehlt die „großzügige räumliche Quartiersmitte“

Der Plan, der als Grundlage für die Beauftragung von KVB dient, stammt aus dem Jahr 2013! Seitdem haben sich viele Parameter geändert (z.B. energetische und verkehrsplanerische Kriterien, neue Wohnformen, …)

Wir sind der Meinung, dass die Planung für ein Baugebiet, in dem über 70 Wohneinheiten entstehen werden:

  • höchste städtebauliche und wirtschaftliche Qualität sichern sollte
  • hinzugekommene wichtige städtebauliche Faktoren (wie ELLA, Einbindung in die Grünachse, Verkehrsführung…) in einer Gesamtplanung berücksichtigen muss.
  • die Bevölkerung beim Bebauungsplanverfahren von Beginn an einbinden muss.

Mit einer Mehrfachbeauftragung von mindestens drei Fachbüros (von denen KVB eines sein wird), sollte in einem konkurrierenden Verfahren auf Grundlage der Machbarkeitsstudie von KVB die beste Lösung erarbeitet werden.

Bei unseren Recherchen in anderen Kommunen, hat sich für ein derartiges Verfahren ein ungefährer zeitlicher Mehraufwand von einem halben Jahr ergeben, was aber nach übereinstimmender Meinung aller, die damit Erfahrung haben, durch die Qualitätssteigerung und der damit einhergehenden Akzeptanz in der Bevölkerung gerechtfertigt wird.

Wir stimmen der FWV zu, dass das Thema Grundstückskauf parallel zur Fortführung des Verfahrens dringend angegangen werden muss. 

Aus diesen Gründen lautet unser alternativer Beschlussvorschlag: 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9.12.19 eingeleiteten Bebauungsplan ‚Gräbenen VI‘ durch eine Mehrfachbeauftragung der städteplanerischen Leistungen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Gemeinderat, eine Firma mit der Durchführung des Verfahrens zu betrauen. 
  3. Eine zusätzliche Sitzung/Workshop mit den Gemeinderäten zur Diskussion und Festlegung der Rahmenbedingungen für die Mehrfachbeauftragung findet zeitnah unter Moderation der beauftragten Firma statt.
  4. Der Gestaltungsbeirat übernimmt die Rolle der Experten im Auswahlgremium, das die Entwürfe bewertet.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Grundstückseigentümern im Planbereich von ‚Gräbenen VI‘ Verhandlung aufzunehmen mit dem Ziel die Flächen zu erwerben bevor der Bebauungsplan ‚Gräbenen VI‘ im Gemeinderat verabschiedet wird.

 

Beste Grüße

Silke Falch

im Namen der Offenen Grünen Liste